AGB

 AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1 – Sicherheit


1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und
seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden
Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der
Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu
unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und
Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht
mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende
Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das
Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür
vorgesehenen Feuerstätten.
5. Wer Alkohol oder Cannabisprodukte in einer Menge konsumiert hat oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters
in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung
verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages hat.


2 – Haftung


1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters
wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Veranstalters beruhen.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter
Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
3. Der Teilnehmer haftet auch für Schäden an Dritten, wenn dieser seinen Schaden gegenüber dem
Veranstalter geltend gemacht hat.


3 – Urheberrecht an Aufzeichnungen


1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben
dem Veranstalter vorbehalten.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese
Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von
Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an
den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen
Spieler.
4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist
nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.


4 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung


1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer
verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der
Veranstaltung teilnimmt.
2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss wird eine Stornogebühr von Euro 15 fällig. Wenn der
Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag zustande,
so entfällt die Stornogebühr. Der Teilnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf eine feste Zusage für eine
gestellte Ersatzperson. Der Teilnahmebeitrag wird auch bei einer Stornierung lediglich bis 14 Tage vor der
Veranstaltung ausgezahlt.
3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein,
wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
4. Der Veranstalter hat das Recht, die Anmeldung eines Teilnehmers zu annullieren, sollte innerhalb von 30
Tagen kein Teilnahmebeitrag eingegangen sein, oder sollte der Teilnehmer auf vergangenen Veranstaltungen
gegen die AGBs oder andere Auflagen verstoßen haben. Durch das Recht der Annullierung wird die
Anmeldung nicht automatisch annulliert. Weiterhin hat der Veranstalter das Recht, eine erneute Anmeldung
erst nach 30 Tagen zu akzeptieren.


5 – NSC-Klausel


1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
2. NSCs, die aus Gründen von §1 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren
Teilnehmerbeitrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden.


6 – Rabatte


1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag
eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht
wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.
2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den
der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.


7 – Hinweis zur DSGVO


1. Der Veranstalter kennt und befolgt die die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, die so
genannte Datenschutzgrundverordnung, und aktueller Änderungen dieser.
Zu finden ist diese zum Beispiel auf der offiziellen Internetseite der deutschen Bundesregierung.


8 – Sonstiges


1. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner
Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
2. Der Veranstalter hat nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung zu achten.
3. Minderjährige benötigen zudem eine Aufsichtsperson gemäß §2 Abs. 1 JuSchG, falls keine
erziehungsberechtigten Personen an der Veranstaltung teilnehmen.
4. Die Teilnahme von jugendlichen Personen bleibt der Genehmigung des Veranstalters vorbehalten.